
Nachdem die Europäische Kommission die Italienische Regierung zur Nachbesserung der Gesetzgebung aufgefordert hat
und das
Decreto Legislativo 24 febbraio 1997, n. 46
bisher noch nicht geändert veröffengtlicht wurde, ist damit zu rechnen, dass die Meldefrist kurzfristig ausgesetzt oder erneut verlängert wird.
Eine offizielle Darstellung liegt zur Zeit noch nicht vor.